Liebe Eltern,
wenn ihr Kind erkrankt ist, beachten Sie bitte Folgendes:
Kranke Kinder gehören nicht in den Schulunterricht!
Dort kann Ihr Kind seine Erkrankung nicht auskurieren und steckt womöglich noch andere Kinder an.Eine Krankmeldung bei der Schule ist unbedingt notwendig!
Diese erfolgt ausschließlich über den Schulmanager.
in begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden. Solche Ausnahmefälle können zum Beispiel sein:
Kuraufenthalte
Heirat/Taufe/Kommunion/Konfirmation ... im engsten Familienkreis
Todesfälle oder schwere Erkrankungen im engsten Familienkreis
aktive Teilnahme Ihres Kindes an sportlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
Um Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Diese trifft unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles die Entscheidung über die Unterrichtsbefreiung.
Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur „Verhütung von Unfällen im Sportunterricht“ ist das Tragen von Ringen, Ohrringen, Armbanduhren, Halsketten, Haarspangen, Gürteln, Zierbroschen und anderen Schmuckgegenständen während der Sportstunde nicht erlaubt (dies gilt ebenso für Hosen mit Reißverschlüssen!). All diese Dinge können Verletzungen bei Mitschülern und beim Träger selbst verursachen.





